Maklerprovision – Wer zahlt zukünftig?

Veröffentlicht von André Kobus am

Maklerprovision – Wer zahlt zukünftig?

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2020 das „Gesetz über die Verteilung der #Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über #Wohnungen und #Einfamilienhäuser“ beschlossen. Nun muss es nur noch dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden, dann tritt es mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft.

Was genau bedeutet das?
Die Vertragspartei, die den #Makler beauftragt hat – in der Regel der Verkäufer –, ist zum Zahlen der Maklerprovision verpflichtet. Sie kann zwar anteilig auf die andere Vertragspartei „abgewälzt“ werden, es darf aber nicht über eine 50:50-Teilung hinausgehen.

Die Teilung der Provision senkt die Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie und erleichtert damit natürlich auch die Finanzierung.
Wir begrüßen diesen Entschluss sehr, denn wir arbeiten größtenteils schon nach diesem Prinzip.

Neu wird dann auch sein, dass #Maklerverträge für die Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern mit Inkrafttreten des Gesetzes nur noch in Textform (z.B. per E-Mail, Textnachricht per SMS oder WhatsApp) abgeschlossen werden dürfen. Mündlich geschlossene Verträge sind dagegen nicht mehr wirksam.

Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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